Rücktritt von Ihrem Urlaub

Ist etwas unvorhersehbares geschehen und können Sie deshalb Ihren Urlaub nicht antreten?


Rücktritt aufgrund von Krankheit

Für alle Mietverhältnisse ist eine obligatorische Stornierungsregelung vorgesehen, die Sie auch unseren Mietbedingungen entnehmen können.

Die Bearbeitunsgebühr wird grundsätzlich nicht zurückerstattet.

Diese Regelung deckt die Stornierung infolge des Ablebens, eines schweren Unfalls oder einer akuten, ernsten Krankheit des Mieters selbst, der begleitenden Personen, deren Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern. Personen, die an einer chronischen Krankheit leiden, sind nicht von dieser Stornierungsregelung umfasst, ebenso wie Schwangerschaft und deren Folgen, gelten nicht als Krankheit

Bei Rücktritt hat der Mieter dem Büro unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu geben und gleichzeitig ein ärztliches Attest mit der Diagnose sowie den gültigen Mietnachweis einzureichen.

Das ärztliche Attest muss dem Vermittlungsbüro vor Beginn des Mietverhältnisses vorliegen.

Im Falle eines zulässigen Rücktritts wird der gezahlte Mietpreis abzüglich einer Versicheringsgebühr von 4% zurückerstattet.

Bei bereits begonnener Nutzung des Mietobjektes ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.


Rücktritt aus sonstigen Gründen

Bei einem Rücktritt aus nicht krankheitsbedingten Gründen, vgl. oben, kann wie folgt verfahren werden:

  • Rücktritt bis 90 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses:

        Es wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10 % der Hausmiete, mindestens DKK 400,00 erhoben.

  • 89 - 45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses: 

        Hier wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 25 % der Hausmiete erhoben, mindestens DKK 400,00.

  • Später als 45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses:

        Die Hausmiete wird zu 100 % einbehalten. Bei Neuvermietung wird der einbezahlte Betrag abzgl. einer Rücktrittsgebühr in Höhe von 35 % der Hausmiete, jedoch mindestens DKK 400,00, zurückerstattet. 

 

Ein Rücktritt ist dem Büro direkt mitzuteilen, und der Mietnachweis ist zurückzusenden. Die Mietvereinbarung ist in unveränderter Form auf Dritte übertragbar. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende schriftliche Mitteilung an das Vermittlungsbüro vor Beginn des Mietverhältnisses. Für bereits begonnene Mietverhältnisse ist keine Rückerstattung möglich. Buchungsgebühr wird nicht zurückerstattet.